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NORMENUPDATE FEUER- UNDRAUCHSCHUTZABSCHLÜSSE ÖNORM B 3850

NORMENUPDATE FEUER- UNDRAUCHSCHUTZABSCHLÜSSE ÖNORM B 3850

Die neue „ÖNORM B 3850 Feuerschutz und Rauchschutzabschlüsse, Ausgabe 01.2023“, gültig ab April 2024, ist vor allem für Hersteller relevant, da es primär um Erstprüfungen, Klassifizierung und Bewertung geht. Sie regelt vereinfacht formuliert die ÜA – und CE – Kennzeichnung. In der neuen Ausgabe wurden die „ÖNORM B 3851 Rauchschutzabschlüsse Türen“, die „ÖNORM B 3852 Feuerschutztore“ und die „ÖNORM B 3853 Rauchschutzabschlüsse Tore und Gewebe (Textile Abschlüsse)“ integriert. Somit gilt für Türen, Tore und textile Abschlüsse, mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften nur noch die ÖNORM B 3850.

Aber was bedeutet das für Sie als Gebäudebetreiber?

  • Grundsätzlich eine Vereinfachung, da es nur noch ein Regelwerk für alle Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (außer Dachbodenabschlüsse) betreffend ÜA– und CE-Kennzeichnung gibt.
  • Für ihre bestehenden Brandschutztüren und Tore hat das keine Auswirkung. Diese können, sofern sie funktionstüchtig sind und daran keine unsachgemäßen Umbauten stattgefunden haben, unabhängig vom Baujahr weiter genutzt werden.
  • Eine wesentliche Erleichterung ist z.B. dass zukünftig zwar der Hersteller für die Konformität des Schließsystems verantwortlich ist, er prüfen muss, ob das System geeignet ist – dieses aber separat und zeitversetzt geliefert werden darf.
  • Präzisiert wurde auch die Eignung bzw. der mögliche Austausch, vor allem von mechatronischen Beschlägen, wie zum Beispiel Drücker mit offline Zutrittstechnik und elektrisch kuppelbare Schlösser. Unter anderem gilt, dass diese an Türen mit der Klassifikation E30 oder R30 einen Nachweis über die Feuerschutztauglichkeit an einer solchen Konstruktion benötigen.

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