Weiterbildung und persönlicher Erfahrungsaustausch sindfür eine effiziente und sichere Betriebsführung vonzentraler Bedeutung. Daher haben wir, auch in diesemHerbst, ein attraktives Angebot zur Weiterbildung für Siezusammengestellt. Mit unseren Praxisworkshops imOktober und November. Jeweils in Wien, Linz undKlagenfurt. Experten aus den BereichenRisikomanagement, Brandschutz und Barrierefreiheitbieten Information und aktuelles Wissen aus erster Hand.Schwerpunkte werden dabei die neuen OIB Richtlinien, derUmgang mit Batterien, sowie Maßnahmen zu Hygiene, Zutritts- und Antriebstechnik anbestehenden Türen, mit und ohne Brandschutz, sein. Nutzen Sie dabei die Gelegenheit fürIhre aktuellen Herausforderungen Lösungsansätze, aus der Praxis für die Praxis, mit denExperten und den anderen Teilnehmern, zu erarbeiten. Zusätzlich gilt dieser Tag alsVeranstaltung gemäß TRVB O 117. Bringen Sie Ihren Brandschutzpass mit, Sie könnendiesen vor Ort verlängern lassen. Aber Achtung, es steht nur eine begrenzteTeilnehmeranzahl, für Ihrer Sicherheit, zur Verfügung!
Hinsichtlich der Frage ob, wie und wer Brandschutztüren- und Tore prüfen muss gibt es tatsächlich einige Vorgaben. Die wesentlichsten Prüfpflichten dazu haben wir für Sie hier in der Übersicht:
Hinsichtlich Qualifikation von Personen sind die Formulierungen dabei etwas offener. Vielfach wir der Begriff „fachkundig“ herangezogen. Das erfordert in jedem Fall das Vorhandensein von Wissen über Anforderungen an Brandschutztüren und Tore, deren Normen, Produktkenntnisse und entsprechende handwerkliche Fähigkeiten. Bei Sisando gewährleisten wir das durch regelmäßige Ausbildung und Zertifizierung unserer Mitarbeiter.
Unabhängig von all diesen Punkten gilt es jedoch zu beachten, das Jeder der ein Gebäude betreibt der sogenannten „Verkehrssicherungspflicht“ unterliegt. Das bedeutet nichts anderes, als das jederzeit dafür zu sorgen ist, dass in Gebäuden niemand zu Schaden kommt. Unabhängig von Wartungs- und Prüfpflichten. Dieser Verpflichtung kommt zudem eine erhöhte Bedeutung zu, wenn in Ihr Objekt öffentlich zugänglich ist und vor allem dann, wenn Ältere, Beeinträchtigte, oder Kinder zu den potentiellen Nutzern gehören.
Zusammengefasst lässt sich sagen, ja es gibt eine Prüfpflicht für Brandschutztüren und Tore, durch Rechtsvorschriften, Normen und jedenfalls durch die Verkehrssicherungspflicht. Wesentlich dabei ist es, auf die Qualifikation der durchführenden Person zu achten, oder sich eines professionellen Dienstleisters wie SISANDO zu bedienen.
Sie haben Bedarf oder Fragen? Sichern Sie sich gleich noch Ihren Beratungstermin. Wir kommen gerne persönlich zu Ihnen http://www.sisando.at/kontakt/