NEUES VON DER ARBEITSINSPEKTION– Sicher informiert von SISANDO

Mit dem in Kraft treten der OIB Richtlinien 2015 hat sich auch im Arbeitsinspektorat etwas getan. Zum Positiven. Mittels Erlass GZ: BMASK-461.304/0005-VII/A/2/2015 wird klargestellt das die OIB Richtlinien der Standard im Bereich Brandschutz sind. Somit können die darin enthaltenen, erleichternden, Möglichkeiten sicher genutzt werden. Zitat aus dem Erlass „Aus Sicht des Arbeitnehmer/innenschutzes stellen die OIB-Richtlinien den Stand der Technik auf dem Gebiet der Bautechnik und des baulichen Brandschutzes dar.“ Für Sie bedeutet das vor allem Verbesserungen im Bereich Fluchtwege und Notausgänge sowie die Möglichkeit, mittels Brandschutzkonzept, von Standards abzuweichen. Ebenfalls klargestellt wurde das die Überprüfung von Klima- und Lüftungsanlagen nach dem Stand der Technik (Norm) zu erfolgen hat. Für Lüftungsanlagen wurde klargestellt das, wenn Brandschutzklappen vorgesehen sind, ein Prüfbericht nach ÖNORM H 6031 vorzulegen ist. Umfassende Infos und Downloads für das Formular zur Überprüfung von Lüftungsanlagen finden Sie unter:

www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Kontakt_Service/Erlaesse/Erlaesse_Arbeitsstaetten
www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Arbeitsstaetten_Arbeitsplaetze/Klima_Lueftung/Pruefung_von_Klima_und_Lueftungsanlagen

Sie möchten die neuen Möglichkeiten nutzen oder haben Bedarf hinsichtlich Überprüfung von Brandschutzklappen? Wir kommen gerne persönlich zu Ihnen. >>Kontakt


BRANDSCHUTZKLAPPEN DER UNSICHTBARE SCHUTZ - gewartet und überprüft von SISANDO

Der Einbau und die Überprüfung von Brandschutzklappen sind eine durchaus komplexe Angelegenheit. Weniger weil die Technik nicht zu beherrschen wäre, sondern weil eine Vielzahl von Gewerken zusammenspielen. Lüftungsbau, Abschottung, Brandmeldeanlage, Elektro- und Steuerungstechnik, Rohbau. Dabei kommt es immer wieder zu Schnittstellproblemen, die dazu führen das die Brandschutzklappen nicht oder falsch funktionieren. Auch mangelnde Wartung verursacht in der Regel Schäden an den Anlagen So kommt es häufig vor das Motoren die nicht regelmäßig betätigt werden einen „Standschaden“ entwickeln und schließlich gänzlich versagen. Als Betreiber einer Lüftungs- oder Klimaanlage steht Ihnen seit einigen Jahren ein gutes Instrument zur Verfügung um sicher zu stellen dass die Ausführung und die laufende Überprüfung und Wartung ordnungsgemäß und gesetzeskonform erfolgt. Die ÖNORM H 6031 regelt eindeutig und objektiv wie Brandschutzklappen zu verbauen und zu prüfen sind. Aber auch ohne sich in diesem Regelwerk zu vertiefen, können Sie sicher stellen das Sie eine korrekte Überprüfung bekommen. An diesen Punkten erkennen Sie ob fachgerecht gearbeitet wird:

  • Es gibt einen Nachweis über die Befähigung des Unternehmens und deren Mitarbeiter
  • Die Lüftungsanlage wird zeitweilig abgeschaltet
  • Es wird mit Endoskop gearbeitet
  • Es werden Inspektionsöffnungen, bei Fehlen, neu angebracht und im Protokoll vermerkt
  • Es wird die Brandfallsteuerung, bei vorhandener Brandmeldeanlage, ausgelöst
  • Das Protokoll enthält Angaben wann war wer wo

Sie benötigen ein Überprüfung Ihrer Brandschutzklappen oder haben Fragen dazu? Vereinbaren Sie gleich direkt Ihren Beratungstermin. >>Kontakt