NEUERUNGEN BEI NORMEN UND VORSCHRIFTEN -

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit SISANDO

In die Ausgabe 2019 der OIB Richtlinien wurden Regelungen zu den Bereichen Pflegeheime, Krankenhäuser und Versammlungsstätten direkt in die Richtlinie 2 Brandschutz und Richtlinie 4 Nutzungssicherheit übernommen. Das schafft eindeutig mehr Klarheit für die Anwender.

Ebenso ergänzt wurden Regelungen zu Batterieräumen, sowie Anforderungen aus der TRVB 110 für Leitungen und deren Durchführungen. Zudem wurde die Notwendigkeit zur Erstellung von Brandschutzkonzepten reduziert und die Möglichkeit zur Verlängerung von Fluchtwegen auf mehr als 40 m, auf Grund der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung in diesem Bereich, geregelt.

Verweise auf weitere Normen oder andere technische Regelwerke wurden stark reduziert. Das betrifft in der Richtlinie 4 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit z.B. alle Verweise auf die ÖNORM B 1600. Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden reduziert und direkt geregelt. In Folge ist zukünftig bei der Definition „barrierefrei“ jedenfalls zu hinterfragen welches Niveau damit gemeint ist. Die OIB Richtlinie 4, oder die ÖNORM B 1600 Serie.

In der OIB-Richtlinie 2 Brandschutz wurden, unter anderem, die Gebäudeklassen überarbeitet (in der Gebäudeklasse 2 wurden bei an drei Seiten freistehenden Wohngebäuden die Fläche auf 800 m² erweitert) und die Brandabschnitte bei reinen Wohngebäuden aufgehoben. Die Begründung lag in der kleinzelligen Struktur bei Wohngebäuden.

Aber es wäre wohl nicht Österreich, hätte man es zuwege gebracht das die Richtlinien zeitgleich in allen Bundesländer ihre Gültigkeit erhalten. Für Sie daher der Überblick, was gilt aktuell wo, dargestellt in den nachfolgenden Tabellen.

 

Inkrafttreten der OIB-Richtlinie 2019 in den einzelnen Bundesländern

BUNDESLANDOIB-RICHTLINIE 1 BIS 5OIB-RICHTLINIE 6
Burgendland--
Kärnten12. September 202012. September 2020
Niederösterreich--
Oberösterreich1. September 2020 1. September 2020
Salzburg-
Steiermark1. September 20201. September 2020
Tirol1. Juni 20201. Juni 2020
Voradlberg--
Wien1. Februar 20201. Februar 2020

Stand: September 2020 

 

 

Inkrafttreten der OIB-Richtlinie 2015 in den einzelnen Bundesländern

BUNDESLANDOIB-RICHTLINIE 1 BIS 5OIB-RICHTLINIE 6
Burgendland25. Oktober 201625. Oktober 2016 
(ersetzt die Version von 27. Mai 2015)
Kärnten14. September 2016
(ersetzt durch OIB-Richtlinie 2019)
14. September 2016
(ersetzt durch OIB-Richtlinie 2019)
Niederösterreich(OIB-Richtlinie 2011 noch in Kraft)15. April 2016
Oberösterreich1. Juli 2017
(ersetzt durch OIB-Richtlinie 2019)
1. Juli 2017
(ersetzt durch OIB-Richtlinie 2019)
Salzburg1. Juli 20161. Juli 2016
Steiermark1. Jänner 2016 
(ersetzt durch OIB-Richtlinie 2019)
1. Jänner 2016 
(ersetzt durch OIB-Richtlinie 2019)
Tirol1. Mai 2016 
(ersetzt durch OIB-Richtlinie 2019)
1. Mai 2016 
(ersetzt durch OIB-Richtlinie 2019)
Voradlberg1. Jänner 20171. Jänner 2017
Wien2. Oktober 2015
(ersetzt durch die OIB-Richtlinie 2019)
2. Oktober 2015
(ersetzt durch die OIB-Richtlinie 2019)

Stand: September 2020 

 

 

 

TÜRAUTOMATISIERUNG -

EIN LEITFADEN

Wesentlich für die Auswahl des richtigen Produktes sind natürlich Ihre Anforderungen. Dabei geht es nicht nur um den eigenen Komfort, sondern auch darum das richtige Sicherheitsniveau zu erreichen. Folgende Fragen sind jedenfalls zu klären:

 

  • Befindet sich die Tür um Verlauf eines Fluchtweges?
  • Befindet sich die Tür in einem Brandabschnitt?
  • Welcher Personenkreis nutzt diese Tür? Sind Kinder, beeinträchtigte, kranke oder ältere Personen darunter?
  • Welchen Hygieneanspruch habe ich?
  • Öffnet die Tür in einen Außenbereich?

 

Anforderungen in Fluchtwegen

Für Drehflügelantriebe ist das in der Regel unproblematisch. Es ist lediglich sicher zu stellen, dass in Fluchtrichtung die Tür auch manuell, jederzeit und ohne Fremde Hilfsmittel, zu öffnen ist. Die Tür also nicht versperrbar oder mit einem Panikschloss ausgestattet ist.   
Für Schiebetüren gilt, dass diese mit zusätzlicher Technik ausgestattet werden müssen. Im Wesentlichen ist das eine selbstüberwachende Elektronik und die Funktion, dass die Tür bei Stromausfall öffnet. Aber Achtung, das steht im Widerspruch zu den Anforderungen im Brandfall.

 

Anforderungen im Brandabschnitt    

In diesem Fall muss gewährleistet sein, dass der Antrieb, egal ob Drehflügel- oder Schiebetür, die Tür verlässlich schließt. Das kann entweder über eine geeignete Notstromversorgung oder über gespeicherte Energie (Hydraulik, Federvorspannung etc.) erfolgen. Auf jeden Fall ist ein mit dem Feuerschutzabschluss geprüftes System zu verwenden.

 

Anforderung an die Barrierefreiheit   

Oft der erste Gedanke: die automatische Tür erleichtert beeinträchtigten Personen die Nutzung. Stimmt. Allerdings ist dazu die automatisierte Öffnung über Sensoren erforderlich. Zudem ist der Kontakt des Türflügels mit dem Nutzer nicht zulässig. Das Konzept der Öffnungshilfe greift hier zu kurz. Achten Sie speziell beim Einsatz von Niedrigenergie-Antrieben darauf. Diese werden oft zwar günstig, aber ohne diese Eigenschaften, angeboten.

 

Anforderungen an die Hygiene          

Ist die Motivation Türen aus Gründen der Hygiene zu automatisieren, so ist auch hier auf die berührungslose Funktion zu achten. Das können alle Antriebsarten bewerkstelligen. Einzige Ausnahme ist das Konzept der Öffnungshilfe, ein Niedrigenergie-Antrieb, der zwar ohne Sensoren zur Öffnung und Absicherung auskommt, aber erst durch die beginnende manuelle Öffnung der Tür diese dann gänzlich öffnet. Eben doch nicht berührungslos.

 

Anforderung im Außenbereich

Ergänzen dazu allen anderen Faktoren kommt hier der Wind ins Spiel. Drehflügeltüren bieten eine oft nicht unerhebliche Angriffsfläche für Windkräfte. Dementsprechend ist auf eine ausreichende Antriebsleistung zu achten. Mit Niedrigenergie-Antrieben ist das praktisch nicht zu bewerkstelligen.

 

Einsatzbereiche von Türantrieben
Antriebsartbarrierefrei nach ÖNORM B 1600brandschutztauglichEinsatz im Verlauf von FluchtwegenEinsatz im Außenbreich unter Windlast
Drehflügelantrieb, Niedrigenergie ohne mechanischer Selbstschließungnur mit Zusatzausstattungnur mit Zusatzausstattung und Zulassungjanein
Drehflügelantrieb, Niedrigenergie mit mechanischer Selbstschließungnur mit Zusatzausstattungja, mit Zulassungjanein
Drehflügelantrieb, mit mechanischer Selbstschließungjaja, mit Zulassungjaja
Schiebetürantrieb, Niedrigenergiejanur mit Zusatzausstattung und Zulassungnur mit Zusatzausstattungja
Schiebetürantriebjanur mit Zusatzausstattung und Zulassungnur mit Zusatzausstattungja

 

Sie haben Fragen? Sichern Sie sich gleich noch Ihren Beratungstermin. Per Videokonferenz, aber gerne auch persönlich, selbstverständlich unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen http://www.sisando.at/kontakt/