Zurückgezogen - ÖNORM EN 14600 Tore, Türen, Fenster mit Feuerund/ oder Rauchschutzeigenschaften – Anforderungen und Klassifizierung
Auf europäischer Ebene wird damit mehr Klarheit geschaffen. Mit der Zurückziehung des Regelwerkes wurde der CE – Kennzeichnung von Produkten mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften klar Vorrang eingeräumt. Tore und Außentüren in diesem Segment können bereits eine CE-Kennzeichnung erhalten und so leichter auf europäischer Ebene in Verkehr gebracht werden. Dadurch auch weg gefallen sind die, zum Teil zur österreichischen TRVB widersprüchlichen, Standards für die Ansteuerungen von Türen und Toren mit Feststellanlagen (Brandfallsteuerung, Signalanlage, Taster zur Auslösung). Somit gelten für Feststellanlagen national die „TRVB 151 S – Brandfallsteuerungen“ und die „TRVB 148 S - Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse“. Eine weitere Vereinfachung die für mehr Klarheit sorgen wird.
Endlich möchte man sagen. Die letzte Ausgabe stammte aus 1984 (!) und stand in einigen Punkten im Widerspruch zu anderen, neueren Regelwerken. Nun bezieht man sich auch in diesem Bereich größtenteils auf europäische Standards, die der „ÖNORM EN 14637 – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen“. Mit einigen Abweichungen und Vereinfachungen. Anwendung findet das Regelwerk bei Anlagen die nicht an eine Brandmeldeanlage angeschlossen sind. In solchen Fällen ist die TRVB 151 S anzuwenden. Über einige wesentliche Punkte gibt die nachstehende Tabelle einen Überblick. Wie sich das in der Praxis bewährt und welche Erfahrungen wir daraus weiter geben können, werden wir berichten.
Das rein nationale Regelwerk wird nicht mehr benötigt. Die Anforderungen an diese Produkte sind in der „ÖNORM EN 12453 – Tore Nutzungssicherheit kraftbetätigte Tore“ geregelt.
Auch dieses nationale Regelwerk hat seine Bedeutung und Aktualität verloren, ebenso das dazugehörige „Beiblatt 2 - Kriterien für die Auswahl der Arten von Toren, Türen und Schranken“. Die erforderlichen Sicherheitskriterien werden seit längerem durch die „ÖNORM EN 12635 – Tore Einbau und Nutzung“ abgedeckt. Dadurch entfallen auch jene Vorgaben hinsichtlich Ampelsteuerungen bei Toranlagen, die grundsätzlich keine Frage des Tores sondern der Verkehrssteuerung sind. Darüber hinaus reduziert die Konzentration auf europäische Normen die Komplexität für nationale Hersteller. Diese können sich nun ausschließlich auf die Anforderungen zur CE-Kennzeichnung konzentrieren.
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