ENTSCHÄRFUNGEN BEI NORMEN UND VORSCHRIFTEN – Nutzen Sie neue Möglichkeiten mit SISANDO

OIB Richtlinien /AstVo Angleichung bei Fluchtwegen

Mit der Novelle der Arbeitsstättenverordnung sind, seit Dezember 2017 die Anforderungen an Türen im Verlauf von Fluchtwegen ident mit den OIB Richtlinien, und somit einheitlich in ganz Österreich. Welche Auswirkung das hat erklären Ihnen unsere Mitarbeiter gerne persönlich. Einen ersten Überblick über die reduzierten Anforderungen gibt die nachstehende Tabelle.
 


ÖNORM B 1600 Barrierefreies Bauen

Normgerechte, barrierefreie Brandschutztüren konnte bisher praktisch nur mit Freilaufeinrichtungen oder Automatisierung erreicht werden. Nun wurde die Norm überarbeitet und ist  im April 2017 neu erschienen. Dabei wurden neue Geltungsbereiche für den Brandfall geschaffen. Wesentlich dabei ist:

  • Die Anforderungen an Bedienkräfte gelten nur noch für den Regelbetrieb.
  • In nicht öffentlichen Bereichen gelten Türen, mit einem Öffnungsmoment eines Türschließers der Größe 3, als leicht bedienbar.
  • Im Brandfall sind höhere Bedienkräfte und Öffnungsmomente zulässig.

Gleich geblieben ist jedenfalls die Empfehlung von SISANDO automatisierte Türen sinnvoll, zum Komfort und zur Sicherheit der Anwender, einzusetzen. Eine Nachrüstung auch an Brandschutz- und Fluchtwegtüren ist  jedenfalls möglich, bezüglich der Umsetzung beraten wir sie gerne.


ÖNORM EN 13637 - Elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen für Türen in Fluchtwegen

 Hinter dieser sperrigen Bezeichnung verbergen sich völlig neue Möglichkeiten zur Absicherung von Türen im Verlauf von Fluchtwegen. Unabhängig ob mit Beschlägen nach EN179 oder EN1125, ist es nun möglich diese Türen elektrisch zu verriegeln. Somit können im Regelbetrieb nur noch berechtigte Personen diese Ausgänge benutzen. Die uneingeschränkte Nutzung als Notausgang muss nur noch im Alarmfall gewährleistet sein. Seitens Arbeitsinspektorat und Brandverhütungsstellen werden diese Lösungen, bei fachgerechter Ausführung, akzeptiert. Das ergibt eine Vielzahl neuer Anwendungen, die bisher nicht oder kaum gelöst werden konnten. Einige Beispiele:

  • Verriegeln von Notausgängen im Pflege- und Spitalsbereich.
  • Verriegeln von Notausgängen in Kinderbetreuungseinrichtungen.
  • Verriegeln betrieblicher Einrichtungen und Einkaufsflächen vor unberechtigtem Zutritt und unbeobachteter Nutzung von Notausgängen
  • Verriegeln von Fluchtwegen aus Garagen hinein in Treppenhäuser

TRVB 151s Brandfallsteuerung – Signalanlagen bei Toren

Oft vergessen, aber wesentlich für eine positive Abnahme und Revision von Brandmeldeanlagen, die Signalanlage für Tore. Konkret heißt es dazu, in der  TRVB 151s:„1.2.2 Zusätzlich zur Feststelleinrichtung ist eine optische und/oder akustische Warneinrichtung zu installieren, welche in geeigneter Form durch das Schließen des Tores möglicherweise gefährdete Personen (Kunden, Arbeitnehmer, Fahrzeuglenker usw.) warnt. Direkt neben dieser Warneinrichtung ist ein gemäß ÖNORM F 2030 ausgeführtes Hinweisschild mit eindeutiger Aufschrift anzubringen, z.B. „Achtung! Bei Aufleuchten der Blitzleuchte: Tor schließt.“

Geeignet zur Erfüllung dieses Punktes sind jedenfalls Signalanlagen an den Toren die jederzeit auch nachgerüstet werden können.

Sie haben Fragen? Sichern Sie sich gleich noch Ihren Beratungstermin. Wir kommen gerne persönlich zu Ihnen http://www.sisando.at/kontakt/