Als letztes Bundesland hat Salzburg, seit Mitte 2016, nun auch die OIB Richtlinien in die Landesbauordnung übernommen. Zusätzlich hat das Arbeitsinspektorat mittels Erlass GZ: BMASK-461.304/0005-VII/A/2/2015 die OIB Richtlinien zum Stand der Technik Erklärt. Zitat:“ Aus Sicht des Arbeitnehmer/innenschutzes stellen die OIB-Richtlinien den Stand der Technik auf dem Gebiet der Bautechnik und des baulichen Brandschutzes dar.“ In der Praxis bedeutet das die Reduzierung erforderlicher Gang- und Türbreiten, so wie den verringerten Einsatz von Panikbeschlägen nach ÖNORM EN 1125. Nur noch wenn mindestens 120 Personen, in öffentlichen Bereichen, die zumindest teilweise ortsunkundig sind, auf den Ausgang angewiesen sind, kommen diese Beschläge zum Einsatz. Die Tabelle gibt einen kurzen Überblick.
Erfdorderliche Durchgangsbreite von Türen im Verlauf von Fluchtwegen | |||
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Personenanzahl | OIB RL 4 10/2011 | OIB RL 4 03/2015 | AstVo1 |
20 | 80 cm | - | 80 cm |
40 | 90 cm | 80 cm | 90 cm |
60 | 100 cm | - | 100 cm |
80 | - | 90 cm | - |
120 | 120 cm | 100 cm | 120 cm |
>1202 | je 60 Personen / 60 cm | je 10 Personen / 10 cm | je 10 Personen / 10 cm |
1... die AstVo akzeptiert jedoch die Werte nach OIB RL4 03/2015 gemäß Erlaß GZ: BMASK-461.304/0005-VII/A/2/2015 2...erst ab mehr als 120 Personen und ortsunkundigen Nutzern sind Panikbeschläge nach ÖNORM EN 1125 erforderlich |
Für jede Menge Diskussionen sorgten die hohen Anforderungen an die Bedienkräfte von Türen die barrierefrei ausgeführt werden sollten. Mit einer Öffnungskraft von max. 25 N vielen praktisch alle Türen mit Türschließer, somit alle Feuerschutztüren, durch. Ein nicht exakt beschriebenes Messverfahren tat sein Übriges dazu. Nun wurde die Norm überarbeitet und erscheint im April 2017 neu. Wesentlich dabei ist:
Hinter dieser sperrigen Bezeichnung verbergen sich völlig neue Möglichkeiten zur Absicherung von Türen im Verlauf von Fluchtwegen. Unabhängig ob mit Beschlägen nach EN179 oder EN1125 ist es nun möglich diese Türen elektrisch zu verriegeln. Somit können im Regelbetrieb nur noch berechtigte Personen diese Ausgänge benutzen. Nur noch im Alarmfall muss die uneingeschränkte Nutzung als Notausgang gewährleistet sein. Auch seitens Arbeitsinspektorat und Brandverhütungsstellen werden diese Lösungen, bei fachgerechter Ausführung, akzeptiert. Das ergibt eine Vielzahl neuer Anwendungen, die bisher nicht oder kaum gelöst werden konnten. Einige Beispiele:
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